Möhle Consulting unterstützt Sie bei der Suche nach passenden Unternehmen und begleitet den Transaktionsprozess von der Festlegung der Zielkriterien bis zum Abschluss der Kaufvertrags. Wenn es gewünscht ist, unterstützen wir auch bei der Post-Merger-Integration.
Die Gründe für einen Unternehmenskauf sind vielfältiger Natur, hierzu gehören:
Zu Beginn des gemeinsamen Prozesses werden die Zielkriterien festgelegt. Hier geht es unter anderem um die Branche, Produkte bzw. Dienstleistungen, regionale Aspekte und monetäre Kennzahlen wir Umsatz, EBIT und die Bestimmung einer Bandbreite des Kaufpreises.
Basierend auf diesen Information und unter Nutzung von Firmendatenbanken erstellen wir eine Longlist mit möglichen Unternehmen. Neben der persönlichen Ansprache der Gesellschafter der ausgewählten Unternehmen, platzieren wir Ihr Gesuch in unserem Netzwerk und speziellen Datenbanken.
Nach erfolgreichen Erstgespräch beginnt die Analsyse des Unternehmens. Hierzu werden diverse Daten die ein klares Bild des entsprechenden Unternehmens wiedergeben angefordert, analysiert und ausgewertet. Erweitert mit Plandaten und Wahrscheinlichkeiten ergebibt dies die Basis für unsere Unternehmensbewertung. Gemeinsam entwickeln wir ein Übernahmekonzept welches in der Erstellung eines indikativen Kaufpreiseangebotes einfließt.
In den folgenden Gesprächen mit den Vertretern des Unternehmens werden mögliche Transaktionsdetails und Perspektiven für die Führungsebene besprochen und offene Fragen besprochen. Ziel der Gespräche ist es die Grundlagen für einen möglichen Kaufvertrag zu klären und zu vereinbaren. Finden alle Parteien eine Basis für den nächsten Schritt, wird eine Absichtserklärung / Letter-of-Intent abgeschlossen und eine Exklusivität für den anstehenden Prüfungszeitraum vereinbart. In enger Zusammenarbeit mit Ihren Rechtsanwälten und Steuerberatern werden wir die Due Diligence koordinieren und mögliche Risiken und Schwächen ausarbeiten.
Kommt es bei der Due Diligence zu keinen neuen Erkenntnissen, werden die Anwälte den Kaufvertrag basierend auf dem LOI ausarbeiten. Wird der Verkäufer zukünftig noch als Geschäftsführer sein, gehören der neue Geschäftsführeranstellungsvertrag ebenso zu diesem Schritt, wie ein neuer Gesellschaftsvertrag und mögliche neue Mietverträge.
Sind alle offenen Punkte im Einvernehmen geklärt, kann der Kaufvertrags bei einem Notar unterzeichnet werden. Der Kauf der Anteile ist abgeschlossen, sobald der Kaufpreis bezahlt worden. Jetzt ist der richtige Moment den Abschluss (das Closing) gebührend zu würdigen und mit der Umsetzung der Ziele zu beginnen.
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